Schulordnung

Haus- und Schulordnung

der OBS Varrel

 

In der Oberschule Varrel kommen jeden Tag viele Menschen zusammen. Es entstehen Freundschaften und Konflikte.

 

Wir wünschen uns für unsere Schule, dass:

 

·         sich jeder wohlfühlt,

·         wir in Ruhe zusammen lernen und arbeiten können,

·         wir gerecht miteinander umgehen und

·         wir die Schwächeren achten und ihnen helfen.

 

Solch ein gutes zwischenmenschliches Lernklima kann gelingen, wenn wir freundlich miteinander umgehen, aufeinander Rücksicht nehmen, uns um Gerechtigkeit bemühen, uns gegenseitig auch mit unseren Fehlern respektieren und uns in Konflikten um friedliche Lösungen bemühen.

 

Dazu ist es notwendig, dass wir Vereinbarungen treffen und die Regeln einhalten, die in folgender Schulordnung aufgeschrieben sind. Darin ist nicht jede Kleinigkeit festgehalten. Vielmehr ist es wichtig, dass wir verantwortungsvoll für die Gemeinschaft mitdenken und entsprechend handeln.

 

Deshalb hat die Gesamtkonferenz der OBS Varrel am 04.12.2013 die folgende Haus- und Schulordnung beschlossen:

 

 

1. Miteinander Umgehen

 

Jeder soll sich so verhalten, dass kein anderer verletzt, gefährdet, behindert oder belästigt wird:

1.1      Deshalb dürfen keine alkoholischen Getränke, Energydrinks, Drogen sowie

Messer, Waffen, Streichhölzer, Feuerzeuge, Feuerwerkskörper oder andere

gefährliche Gegenstände mit in die Schule gebracht werden.

1.2      Im Gebäude darf nicht gerannt oder getobt werden.

1.3      Mit Bällen wird nur auf dem Rasenteil des Schulhofes gespielt.

1.4      Das Fahren mit dem Fahrrad, mit Rollschuhen oder Inlineskates o.ä. ist

            weder auf dem Schulhof noch im Schulgebäude erlaubt.

1.5      Das Werfen mit Schneebällen (und anderen Gegenständen) ist verboten.

1.6      Die Möbel, Wände, Türen, Tafeln und andere Gegenstände, die der Schule

           gehören, werden so schonend behandelt, dass sie nicht beschädigt oder    

           verunreinigt werden. Insbesondere sind Kritzeleien sowie das Anbringen

            von Aufklebern verboten.

1.7      Auch die Sachen der Mitschüler/Mitschülerinnen und der Lehrer/

Lehrerinnen dürfen nicht beschädigt, entwendet oder beschmutzt werden.

1.8      Alle angerichteten Schäden muss derjenige ersetzen, der sie verursacht.

1.9      Auch an außerschulischen Lernorten sind diese Regeln einzuhalten.

 

 

2. Regeln vor dem Unterricht

 

2.1   Die Schüler/Schülerinnen und Lehrer/Lehrerinnen finden sich rechtzeitig in

        der Schule ein.

2.2   Das erste Klingelzeichen zeigt den Schulbeginn an. Dann begeben sich alle

        Schüler/ Schülerinnen in ihren Klassenraum und bereiten sich auf den

        Unterricht vor oder stellen sich vor dem Fachraum auf, in dem sie in der   

        ersten Stunde unterrichtet werden.

2.3   Die Schüler/innen begeben sich unmittelbar nach dem Unterricht auf den

        Heimweg.

 

 

3. Der Unterricht

Niemand darf am Lernen gehindert oder in seiner Tätigkeit gestört werden:

 

Die Schüler/innen

3.1   … kommen pünktlich zum Unterricht.

3.2   … legen ihr Lernmaterial vor dem Unterricht bereit.

3.3   … halten sich an die in der Klasse bzw. von den Lehrern/Lehrerinnen

        festgelegten Regeln.

3.4   … stören ihre Mitschüler/innen nicht beim Lernen, sondern helfen ihnen.

3.5   … die ein Handy oder Musikabspielgerät mit zur Schule nehmen, schalten

        es während der gesamten Schulzeit grundsätzlich stumm. Handys und

        Musikabspielgeräte, die ohne Absprache mit einer Lehrkraft während des

        Unterrichtes oder in den Pausen genutzt werden, können von einer

        Lehrkraft eingezogen werden und am Ende des Schultages wird es dem/der

        Schüler/in wieder ausgehändigt. 

3.6   … lachen niemanden aus, wenn er etwas falsch macht.

 

3.7   Vertretungsunterricht

Alle Schüler/Schülerinnen informieren sich zum Ende der zweiten großen     Pause am Schwarzen Brett über den Vertretungsunterricht des nächsten Tages und bringen an diesem Tag das entsprechende Unterrichtsmaterial mit. Alle Schülerinnen und Schüler informieren sich jeweils vor der 1. Stunde am Schwarzen Brett über weiteren Vertretungsunterricht.

 

3.8   Hausaufgaben

Hausaufgaben müssen regelmäßig, vollständig und sorgfältig angefertigt werden.  Bei mehrmaligen Versäumnissen erfolgt eine Benachrichtigung an die Erziehungsberechtigten. Die Schüler/innen können verpflichtet werden, außerhalb der regulären Unterrichtszeit versäumte Aufgaben in der Schule nachzuholen. Dies gilt auch für Schüler/Schülerinnen, die sich der Mitarbeit am Unterricht wiederholt verweigern.

 

3.9   Fehlzeiten

Arztbesuche am Vormittag werden nur in begründeten Fällen gestattet, wenn ein Nachmittagstermin nicht möglich ist. Bei Erkrankungen erfolgt eine sofortige telefonische Mitteilung durch die Erziehungsberechtigten, sowie am ersten Tag nach der Genesung eine schriftliche Entschuldigung.

 

 

4.Fehlverhalten 

 

4.1   Schüler/innen, die den Unterricht massiv stören, oder sich anderweitig

        unangemessen verhalten, erhalten einen schriftlichen Tadel. Die

        Erziehungsberechtigten werden über das Fehlverhalten ihres Kindes

        informiert. Bei anhaltendem Fehlverhalten steht die Durchführung einer

        Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme an. Kriminelle Handlungen werden

        angezeigt.

 

4.2   Rauchen auf dem Schulgelände: Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das

        Rauchen auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt ist. Näheres regelt

        der „Maßnahmenkatalog bei Regelverstößen gegen das Rauchverbot“.

 

5. Die Pausen

 

5.1   Die Fünfminutenpausen haben den Zweck, sich auf die folgende Stunde

        vorzubereiten oder den Raum zu wechseln.

5.2   Die großen Pausen sollen den Schülern und Schülerinnen frische Luft und

        Bewegung geben.  Deshalb werden die Klassenräume verlassen, gelüftet

        und abgeschlossen. Alle Schüler/innen halten sich auf dem ausgewiesenen

        Schulhof auf.  Die Schüler/innen der Jahrgänge 8 – 10 dürfen sich auch in

        der Pausenhalle im Bereich der Mensa aufhalten.

5.3   Bei schlechtem Wetter können sich die Schüler / Schülerinnen - nach

        Entscheidung der Aufsicht führenden Lehrkraft - in der Pausenhalle oder in

        auf den Gängen aufhalten. Die Toiletten und Treppenaufgänge sind keine

        Frühstücks- und Aufenthaltsräume.

5.4   Bei Problemen wenden sich die Schüler/innen an die Aufsicht führende

        Lehrkraft. Das Lehrerzimmer ist nicht aufzusuchen.

5.5   Das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen, einschließlich Mittags-

        pause und während der Freistunden ist nicht erlaubt.

 

6. Sonstiges 

6.1    Fundgegenstände werden beim Hausmeister abgegeben.

6.2    Diebstähle müssen sofort dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin oder der

         Schulleitung gemeldet werden.

6.3    Jacken, Mäntel, Mützen und Handschuhe gehören an die Kleiderhaken 

         vor den Unterrichtsräumen. Wertsachen trägt man bei sich oder lässt sie

         besser zu Hause.

 

6.4    Feueralarm

Bei Feueralarm während des Unterrichtes begeben sich alle Schüler/innen unverzüglich gemeinsam mit den sie gerade unterrichtenden Lehrern/Lehrerinnen auf den vorgegebenen Fluchtwegen zum zentralen Sammelplatz.

Bei Feueralarm während der großen Pausen gehen die Schüler und Schülerinnen selbständig ohne Begleitung von Lehrkräften zum Sammelplatz und stellen sich dort klassenweise auf.

 

(letzte Ergänzung/Änderung: Gesamtkonferenz 20.06.2016)

 

Als Ergänzung zur Schulordnung wurde ein „Maßnahmenkatalog“ erstellt.

(Schulvorstand u. Gesamtkonferenz 02.12.2019)

 

 

 

Download
Schulordnung der Oberschule Varrel (Stand: 12/2019)
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