Schulordnung

Oberschule Varrel

 

Haus- und Schulordnung

 

 

In der Oberschule Varrel kommen jeden Tag viele Menschen zusammen. Es entstehen Freundschaften und Konflikte.

 

Wir wünschen uns für unsere Schule, dass:

  • sich jeder wohlfühlt,
  • wir in Ruhe zusammen lernen und arbeiten können,
  • wir gerecht miteinander umgehen und
  • wir uns respektieren und gegenseitig helfen.

 

Solch ein gutes zwischenmenschliches Lernklima kann gelingen, wenn wir freundlich miteinander umgehen, aufeinander Rücksicht nehmen, uns um Gerechtigkeit bemühen, uns gegenseitig auch mit unseren Fehlern respektieren und uns in Konflikten um friedliche Lösungen bemühen.

 

Dazu ist es notwendig, dass wir Vereinbarungen treffen und die Regeln einhalten, die in folgender Schulordnung aufgeschrieben sind. Darin ist nicht jede Kleinigkeit festgehalten. Vielmehr ist es wichtig, dass wir verantwortungsvoll für die Gemeinschaft mitdenken und entsprechend handeln.

 

Deshalb hat die Gesamtkonferenz der Oberschule Varrel am  4.12.2013 die folgende Haus- und Schulordnung beschlossen.

 

 

1. Miteinander Umgehen

 

Jeder soll sich so verhalten, dass kein anderer verletzt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.

 

1.1    Deshalb dürfen keine alkoholischen Getränke, Drogen, Messer, Waffen, Streichhölzer,

         Feuerzeuge, Feuerwerkskörper oder andere gefährliche Gegenstände mit in die Schule

         gebracht werden.

1.2    Im Gebäude darf nicht gerannt oder getobt werden.

1.3    Mit Bällen wird nur auf dem Schulhof gespielt.

1.4    Das Fahren mit dem Fahrrad, mit den Rollschuhen oder Inlineskates o.ä. ist weder auf

         dem Schulhof noch im Schulgebäude erlaubt.

1.5    Das Werfen mit Schneebällen und anderen Gegenständen ist verboten.

1.6    Die Möbel, Wände, Türen, Tafeln und andere Gegenstände, die der Schule gehören,   

         werden so schonend behandelt, dass sie nicht beschädigt oder verunreinigt werden.

1.7    Auch die Sachen der Mitschüler/Mitschülerinnen und der Lehrer/Lehrerinnen dürfen nicht beschädigt, entwendet oder beschmutzt werden.

1.8    Alle angerichteten Schäden muss derjenige ersetzen, der sie verursacht hat.

 

 

2. Regeln vor dem Unterricht

 

2.1      Die Schüler/Schülerinnen und Lehrer/Lehrerinnen finden sich rechtzeitig in der Schule

    ein.

2.2      Beim ersten Klingelzeichen begeben sich alle Schüler/Schülerinnen in ihren

           Klassenraum und bereiten sich auf den Unterricht vor oder stellen sich vor dem

           Fachraum auf, in dem sie in der ersten Stunde unterrichtet werden.

           Das zweite Klingelzeichen zeigt den Unterrichtsbeginn an.

2.3.     Die Schüler begeben sich unmittelbar nach dem Unterricht auf den Heimweg.

 

 

3. Der Unterricht

 

Niemand darf am Lernen gehindert oder in seiner Tätigkeit gestört werden.

 

Die Schülerinnen und Schüler …

3.1   … kommen pünktlich zum Unterricht.

3.2   … legen ihr Lernmaterial vor dem Unterricht bereit.

3.3   … halten sich an die in der Klasse bzw. von den Lehrern/Lehrerinnen festgelegten

        Regeln.

3.4   … stören ihre Mitschüler/ Mitschülerinnen nicht beim Lernen, sondern helfen ihnen.

3.5   … die ein Handy oder Musikabspielgerät mit zur Schule nehmen, schalten es

während  der gesamten Schulzeit  grundsätzlich aus und stecken es in die Tasche. Handys und Musikabspielgeräte, die während der Unterrichtszeit  benutzt werden, werden von der jeweiligen Lehrkraft eingezogen und bei der Schulleitung abgegeben und können nur von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden.

3.6   … lachen niemanden aus, wenn jemand etwas falsch macht.

 

3.7      Vertretungsunterricht

Alle Schüler/Schülerinnen informieren sich zum Ende der zweiten großen Pause am 

Schwarzen Brett über den Vertretungsunterricht des nächsten Tages und bringen an diesem Tag das entsprechende Unterrichtsmaterial mit. Alle Schülerinnen und Schüler informieren sich jeweils vor der 1. Stunde am Schwarzen Brett über weiteren Vertretungsunterricht.

 

3.8      Hausaufgaben

Hausaufgaben müssen regelmäßig, vollständig und sorgfältig angefertigt werden.  Bei

mehrmaligen Versäumnissen erfolgt eine Benachrichtigung an die

Erziehungsberechtigten.

Die Schüler/Schülerinnen können verpflichtet werden, außerhalb der regulären Unterrichtszeit versäumte Aufgaben in der Schule nachzuholen. Dies gilt auch für Schüler/Schülerinnen, die sich der Mitarbeit am Unterricht wiederholt verweigern.

 

3.9      Fehlzeiten

Arztbesuche am Vormittag werden nur in begründeten Fällen gestattet, wenn ein Nachmittagstermin nicht möglich

            ist. Bei Erkrankungen erfolgt eine sofortige telefonische Mitteilung durch die Erziehungsberechtigten, sowie am     

            ersten Tag nach der Genesung eine schriftliche Entschuldigung.

 

 

4. Fehlverhalten

 

4.1    Schüler/Schülerinnen, die den Unterricht massiv stören oder sich anderweitig unangemessen verhalten, erhalten einen schriftlichen Tadel. Die Erziehungsberechtigten werden über das Fehlverhalten ihres Kindes informiert. Bei anhaltendem Fehlverhalten steht die Durchführung einer Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme an. Kriminelle Handlungen werden angezeigt.

 

4.2    Rauchen auf dem Schulgelände

           Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Rauchen auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt ist. Näheres

            regelt der „Maßnahmenkatalog bei Regelverstößen gegen das Rauchverbot“.

 

 

4.3    Verlassen des Schulgeländes

          Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit bzw. der Pausen nicht erlaubt.

 

 

5. Die Pausen

 

5.1      Die Fünfminutenpausen haben den Zweck, sich auf die folgende Stunde vorzubereiten oder den Raum zu

            wechseln.

5.2      Die großen Pausen sollen den Schülern und Schülerinnen frische Luft  und Bewegung geben. Deshalb werden 

            die Klassenräume verlassen, gelüftet und abgeschlossen. Alle Schüler/Schülerinnen halten sich auf dem

            ausgewiesenen Schulhof auf. Die Schüler/Schülerinnen der Jahrgänge 8-10 dürfen sich auch in der Pausenhalle

            im Bereich der Mensa aufhalten.

5.3      Bei schlechtem Wetter können sich die Schüler/Schülerinnen – nach

Entscheidung der Aufsicht führenden Lehrkraft – in der Pausenhalle oder auf den Gängen aufhalten. Die Toiletten und Treppenaufgänge sind keine Frühstücks- und Aufenthaltsräume.

5.4    Bei Problemen wenden sich Schüler/Schülerinnen an die Aufsicht führende Lehrkraft. Das Lehrerzimmer ist nicht aufzusuchen.

 

 

 

6. Sonstiges

 

6.1      Fundgegenstände werden beim Hausmeister abgegeben.

6.2      Diebstähle  müssen sofort dem  Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin oder der Schulleitung gemeldet werden.

6.3      Jacken,  Mäntel,  Mützen und  Handschuhe  gehören an die Kleiderhaken vor den Unterrichtsräumen. Wertsachen trägt man bei sich oder lässt sie besser zu Hause.

 

6.4      Feueralarm

            Bei Feueralarm während des Unterrichtes begeben sich alle Schüler/ Schülerinnen unverzüglich gemeinsam mit

den sie gerade unterrichtenden Lehrern/Lehrerinnen auf den vorgegebenen Fluchtwegen zum zentralen Sammelplatz.

Bei Feueralarm während der großen Pausen gehen die Schüler und Schülerinnen selbstständig ohne Begleitung

von Lehrkräften zum Sammelplatz und stellen sich dort klassenweise auf.

 

 

 

Beschlossen in der Gesamtkonferenz am 4.12.2013

 

Download
Schulordnung der Oberschule Varrel (Stand: 12/2013)
Schulordnung_OBS_Varrel.pdf
Adobe Acrobat Dokument 17.4 KB