"Medizinische Maske" im ÖPNV

Liebe Schüler und Schülerinnen,

seit Montag, den 25.01.2021, müssen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) die Fahrgäste im Alter ab 15 Jahren eine „medizinische Maske“ ohne Ausatemventil, d.h. eine OP-Maske oder FFP2-Maske, tragen. Für Kinder von 6 Jahren bis zum 15. Geburtstag genügt jedoch wie bisher die Mund-Nasen-Bedeckung, d.h. auch eine Stoffmaske.